Ausschreibung 

Eingabefrist: 01.12.2011 

Reminder: Zweite Ausschreibung Nationales Forschungsprogramm «Chancen und Risiken von Nanomaterialien» (NFP 64)  

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) schreibt das Nationale Forschungsprogramm «Chancen und Risiken von Nanomaterialien» (NFP 64) in den folgenden Anwendungsgebieten ein zweites Mal aus: Lebensmittel und Lebensmittelverpackungen, Konsumgüter, Energie, Bauwesen und Projekte mit hohem Risiko/hohem Potenzial über innovative Nanomaterialien.

Es wird ein einstufiges Verfahren angewandt. Forschungsgesuche müssen bis spätestens 1. Dezember 2011 über das Webportal mySNF eingereicht werden. Für die zweite Ausschreibung stehen CHF 2 Millionen zur Verfügung.

Wieso eine zweite Ausschreibung?
Ein Grossteil der bereits eingereichten Projekte fällt in die Bereiche Biomedizin und Umwelt. In Anbetracht der breiten Anwendungsmöglichkeiten von Nanomaterialien hat die Leitungsgruppe beschlossen, die Projektpalette durch eine zweite Ausschreibung für interdisziplinäre Projekte zu ergänzen.

Das Programm
Das Nationale Forschungsprogramm «Chancen und Risiken von Nanomaterialien (NFP 64)» soll Bereiche bestimmen, in denen zusätzliche Forschungsanstrengungen nötig sind, um die grossen Potenziale und die möglichen Risiken für Mensch und Umwelt besser zu verstehen, die durch die Verwendung von Produkten mit Nanomaterialien entstehen.

Die im Rahmen dieses Programms zu leistende Forschungsarbeit soll wissenschaftliche Grundlagen für ein besseres Verständnis, aber auch für die Ausarbeitung von Empfehlungen bei Herstellung, Gebrauch und Entsorgung von Nanomaterialien liefern. Dies soll es ermöglichen, dass die Gesellschaft von den wissenschaftlichen Fortschritten bei Produkten profitieren kann, die aus Nanomaterialien bestehen oder solche enthalten, bei gleichzeitigem Schutz von Konsumenten und Umwelt.

Weitere Informationen
Weitere Informationen über die fünf Module des Programms finden Sie im Ausführungsplan (Kapitel 3.3, 3.4 und 3.5). Weitere Auswahlkriterien (Kapitel 3) und das Auswahlverfahren für Gesuche entsprechen ebenfalls den Angaben im Ausführungsplan (Kapitel 5.3).

Zu diesem Thema

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